Wie melde ich eine Demo auf einer Autobahn an?
Wer kann Demos anmelden?
Wie ist der Ablauf von der Anmeldung bis zur Genehmigung?
- Schriftliche Anmeldung der gewünschten Route beim Ordnungsamt der Gemeinde oder dem Landkreis, in der die Demo beginnt. (Vordrucke im Internet) – Titel, Zeiten, Route und erwartete Teilnehmer*innen Zahl müssen angegeben werden.
→ Alternativ kann auch zunächst das Demovorhaben angekündigt werden, ohne bereits eine feste Route vorzuschlagen.
- Vereinbarung eines Kooperationsgesprächs – ggf. vor Ort Termin → hier empfiehlt es sich zu zweit aufzutreten, um das Gespräch im Anschluss reflektieren zu können. Zu dem Kooperationsgespräch sollte man ggf. gleich die Polizei mit an den Tisch holen.
- Im Anschluss an das Kooperationsgespräch erhaltet ihr eine Verfügung in der die genehmigte Route und Auflagen (z.B. keine Transpis über XY länge etc. - Corona Auflagen) gesammelt sind.
Wann sollte ich meine Demo anmelden?
Mindestens 48 Stunden vorher. Für eine Demo auf der Autobahn aber möglichst einige Wochen im Voraus, um genug Zeit für Kooperationsgespräche und Verhandlungen über die Route zu haben. Gleichzeitig solltet ihr bereits in etwa abschätzen können, wer mit organisiert und wie viele Teilnehmer*innen ihr in etwa erwartet.
Brauche ich eine Mindestzahl an Teilnehmenden, um auf der Autobahn demonstrieren zu können?
Eine klare Mindestzahl gibt es nicht. Die Verhältnismäßigkeit spielt bei der Bewertung der Versammlungsbehörden aber schon eine Rolle und es ist unwahrscheinlich mit 50 Menschen eine Demo auf einer großen überregionalen Autobahnverbindung genehmigt zu bekommen. Mindestens 200 – 300 Menschen sollten schon zu erwarten sein.
Wie begründe ich, dass meine Demo auf der Autobahn stattfinden soll?
Es hilft zu betonen, dass gegen den Aus- und Neubau von Autobahnen demonstriert wird. Es gibt den Grundsatz lt. Versammlungsgesetz, dass gegen einen bestimmten Missstand an dem Ort demonstriert werden darf, wo dieser besteht. Es ist also wichtig, einerseits den besonderen thematischen Zusammenhang mit der gewählten Demostrecke bzw. dem Versammlungsort aufzuzeigen. Das heißt, der mit der Demo verbundene Kommunikationszweck steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Örtlichkeit. Dies ist ja besonders deutlich bei Demos auf Autobahnen gegen Neubaustrecken. Andererseits spielt auch die Nähe zum Eingriffsort eine Rolle.
Man muss klar machen, dass gerade diese Demo auf genau dieser Autobahn total wichtig ist!
Außerdem handelt es sich um einen Ort, der für den allgemeinen öffentlichen Verkehr geöffnet ist (öffentlicher Raum). Grundsätzlich besteht damit die Möglichkeit einer Demonstration.
Zur Zeit könnte auch helfen, dass man auf Autobahnen bei einer großen Teilnehmerzahl den Corona-Abstand gut gewährleisten kann.
Welche Argumente werden bei einer ausbleibenden Genehmigung angeführt? Welche Einschränkungen bestehen
- Kann die Sicherheit der Durchführung garantiert werden? → Gefahrenabschätzung – Ordner*innenzahl etc.
- Verhältnismäßigkeit – überregionale Verbindung schwieriger zu genehmigen als ‚Stümmelautobahn‘ die an Baustelle endet.
- Keine Demos über Autobahnkreuze anmelden, das wird nicht genehmigt.
- In der Regel können auf Autobahnen keine Kundgebungen abgehalten werden.
Lohnt es sich gegen eine abgewiesene Anmeldung auf unserer Wunschroute zu klagen?
Hiermit gibt es unterschiedliche Erfahrungen. Teilweise wurde das Recht zu demonstrieren erst durch Klagen erstritten, in anderen Fällen wurden Demoverbote gerichtlich bestätigt und damit ein Präzedenzfall für das Versagen weiterer Aktionen geschaffen. Wenn ihr klagen wollt solltet ihr euch dieser Wirkungen bewusst sein und genug Zeit und juristischen Beistand mitbringen.
Einerseits ist es wichtig das Versammlungsrecht zu verteidigen, andererseits seid ihr bei angemeldeten Versammlungen immer auch ein Stück weit auf einen konstruktiven Austausch mit den Behörden angewiesen.
Was gibt es beim Kooperationsgespräch zu beachten?
Mensch sollte offen in das Gespräch gehen und Kooperationsbereitschaft zeigen, aber in der Sache freundlich bestimmt sein. Manchmal sind die Vorschläge der Behörde oder Polizei durchaus hilfreich. Insofern ist es gut, sich vorher zu überlegen, von welchen Routen Mensch abweichen würde/könnte und welche Strecken unbedingt dabei sein sollten.
Was gibt es bei der Durchführung von Raddemos zu beachten?
Wie bei anderen Demos müssen zu Anfang Erklärungen zu Verhalten, Corona-Regeln etc. abgegeben werden. Mehr als 15 Radfahrende bilden einen „geschlossenen Verband“, für den sinngemäß die Verkehrsregeln wie für ein einzelnes Fahrzeug gelten (in einem Zug über eine Kreuzung mit Ampel fahren, selbst wenn diese zwischenzeitlich auf Rot umgesprungen ist, keine Radwegbenutzungspflicht, etc.).
Vor dem Hintergrund der Pandemie müssen gesonderte Regeln beachtet werden: Mind. 1,5 m Abstand auch beim Radfahren, keine physischen Kontakte, außer bei Personen aus einem Haushalt. Beim Aufstellen Abstandsmarkierungen auf dem Boden. FFP2-Masken beim Halten. Beim Fahren müssen keine Masken getragen werden. → Weitere Hinweise siehe Coronakonzept [link folgt]
Wie lang sollte die Route maximal sein?
40 km sind für Hin- und Rücktour zusammen sportlich, aber vielleicht gerade noch akzeptabel – mit Pause. Besser sind 20 bis 30 km.
Worauf muss ich beim Hygiene-Konzept achten?
Für die #MobilitätswendeJetzt! Aktionstage am 5/6.Juni haben die Aktiven an der A20 für ihre Aktion bereits ein Corona Konzept entwickelt.
Übernehmt gerne einzelne Bausteine und ergänzt dies individuell nach euren Bedarfen. Vielen Dank für die Bereitstellung!

Fahrraddemos sind ein tolles Mittel um auf unsere Anliegen Aufmerkerksam zu machen – und mit genügend Menschen auf der Autobahn besonders eindrücklich!
Viel Spaß und viel Erfolg wünscht, AG Aktionsideen der Vernetzung zum dezentralen Mobilitätswende Aktionstag, Kontakt für Rückmeldung und Anregungen: MobilitaetswendeJetzt@riseup.net