Oberverwaltungsgericht winkt Tagebau Nochten durch – Grundeigentümer kündigen Verfassungsbeschwerde an
Die Eigentümer des für den Braunkohlentagebau Nochten (Ostsachsen) enteigneten Waldstückes kündigen an, gegen die gestrige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Das OVG hat mit seiner gestern nachmittag mitgeteilten Entscheidung die Enteignung zum 1. Januar 2026 nicht gestoppt. Die Gründe für seine Entscheidung teilte das Oberverwaltungsgericht bisher nicht mit.
„Wir nehmen den Beschluss des OVG mit Enttäuschung zur Kenntnis. Wir halten diese Entscheidung für mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutzgebot nicht vereinbar. Meine Mandanten werden deshalb das Bundesverfassungsgericht anrufen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass sogar für Vorhaben enteignet werden dürfte, die mit ihren Emissionen das Erreichen der Klimaschutzziele endgültig unmöglich machen.“ sagt Rechtsanwalt Dr. Philipp Schulte, der die betroffenen Grundeigentümer vertritt.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass sogar für Vorhaben enteignet werden dürfte, die mit ihren Emissionen das Erreichen der Klimaschutzziele endgültig unmöglich machen
Zum Klimaschutzgebot hatte erst kürzlich eine vom Bundesverfassungsgericht angeforderte Stellungnahme des Sachverständigenrates für Umweltfragen die Argumentation mehrerer Kläger in anderen bereits anhängigen Verfassungsbeschwerden gestützt.
„Die Planungen der LEAG sind aus zahlreichen Gründen unverantwortlich. Bei Abbaggerung des Waldes drohen den benachbarten Orten Rohne und Mulkwitz möglicherweise Rutschungen, wie sie bereits beim LEAG-Tagebau Cottbus-Nord 2023 auftraten. Aus unserer Sicht darf der Tagebau nicht so nah an die bewohnten Häuser heranreichen. Auch deshalb begrüßen wir es, wenn die Waldeigentümer nicht aufgeben.“ sagt René Schuster von der GRÜNEN LIGA Cottbus, die das Waldstück seit 2019 für Kultur- und Bildungsmaßnahmen gepachtet hat.
Am „Cottbuser Ostsee“, dem früheren Tagebau Cottbus-Nord, kam es in den Jahren 2022 und 2023 zu Rutschungen des Ufers in der Nähe von Siedlungen. Daraufhin mussten Planungen zur Bebauung der Uferzone gestoppt werden. Die Planungen der LEAG für den Tagebau Nochten sehen zwischen Rohne und Mulkwitz eine ähnliche Situation vor. Die mit 30 Jahren deutlich längere Flutung des Tagebausees erhöht das Risiko von Kliffbildungen und Rutschungen.
Über eine mögliche spätere Weiterführung des Tagebaues in das Teilfeld Mühlrose ist mit dem gestrigen Beschluss nicht entschieden. Dazu führt das Oberbergamt ein separates Rahmenbetriebsplanverfahren durch.
Mehr über den Protest gegen den Tagebau Nochten: https://wald-statt-asphalt.net/tagebau-nochten/
