Planungen von Red Bull und Rauch gerichtlich zunÀchst gestoppt
Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg setzt Bebauungsplan bis zum 16. Februar 2026 aus
Potsdam / Baruth/Mark: Der GrĂŒne Liga Brandenburg e. V. hat beim zustĂ€ndigen Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan âBernhardsmĂŒh Brandenburger Urstromquelleâ der Stadt Baruth/Mark eingereicht. Zeitgleich hat der Verband einen Antrag auf vorlĂ€ufige AuĂervollzugsetzung des Bebauungsplans gestellt. Eine umfĂ€ngliche anwaltliche PrĂŒfung stellte erhebliche Zweifel an der RechtmĂ€Ăigkeit des Bebauungsplans fest.
Der Bebauungsplan âBernhardsmĂŒh Brandenburger Urstromquelleâ schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen fĂŒr eine umfassende Erweiterung des Industriestandorts bei Baruth/Mark. Insbesondere der GetrĂ€nkehersteller Red Bull und der Fruchtsafthersteller Rauch- beide Unternehmen haben den AbfĂŒllbetrieb Brandenburger Urstromquelle ĂŒbernommen – haben ein Interesse an der Erweiterung des Standortes. Geplant ist ein groĂflĂ€chiger Produktions-und Logistikcampus einschlieĂlich eines Aluminiumdosenwerks.
Neben den im Normenkontrollantrag angezeigten gravierenden Planungsfehlern ist die mit dem Bebauungsplan verbundene groĂindustrielle Wassernutzung ein wesentlicher Kritikpunkt. So können der GetrĂ€nkehersteller Red Bull und der Fruchtsafthersteller Rauch als neue EigentĂŒmer auf eine fĂŒr die Belieferung des AbfĂŒllbetriebs Brandenburger Urstromquelle genehmigte Wasserentnahmemenge von rund 2,5 Millionen Kubikmetern pro Jahr zurĂŒckgreifen. Das ursprĂŒnglich fĂŒr die Herstellung von Mineralwasser genehmigte Trinkwasser wird vermutlich kĂŒnftig auch zur Produktion von GetrĂ€nken in Dosen verwendet.
âDas Wasserdargebot sollte von der Kommune schon bei der Bauleitplanung berĂŒcksichtigt werdenâ, erklĂ€rt Heinz-Herwig Mascher, Vorsitzender des GrĂŒne Liga Brandenburg e. V. âda mit einer Wasserverknappung die grundgesetzliche Aufgabe der Wasserversorgung der BĂŒrger im Rahmen der Daseinsvorsorge gefĂ€hrdet wĂ€re.â
Bereits im laufenden Planverfahren hatten die NaturschutzverbĂ€nde umfangreiche Stellungnahmen eingereicht, die insbesondere Defizite beim Artenschutz, beim Umgang mit Wasserressourcen sowie bei der UmweltprĂŒfung betont haben.
Nach EinschĂ€tzung des GrĂŒne Liga Brandenburg e. V. sind diese Belange nicht hinreichend in die AbwĂ€gung eingeflossen. Zudem sind angeforderte Unterlagen, die eine vollstĂ€ndige fachliche Bewertung ermöglicht hĂ€tten, nicht oder nur eingeschrĂ€nkt zur VerfĂŒgung gestellt worden.
âPartizipation als ein Pfeiler der Demokratie erfordert immer gröĂtmögliche Transparenz im Planungsverfahren und Nachvollziehbarkeit jeglicher Planungsprozesse.â so Heinz-Herwig Mascher.
GroĂindustrielle Ansiedlungen im wasserarmen Nordosten Deutschlands erfordern transparente Planungsverfahren mit BĂŒrgerbeteiligung auf Augenhöhe
Die aktuelle Debatte erinnert an die Auseinandersetzungen rund um die Tesla Gigafactory in GrĂŒnheide. Hier spielten die Fragen der WasserverfĂŒgbarkeit, der UmweltvertrĂ€glichkeit und der Transparenz von Planungs- und Genehmigungsverfahren ebenfalls eine zentrale Rolle. WĂ€hrend Tesla ca. 1,4 Millionen Kubikmetern Wasser benötigt, liegt in Baruth die Wassermenge deutlich darĂŒber.
Eines machen beide FĂ€lle deutlich: Eine fundierte Wasserdargebotsplanung muss Bestandteil der Landesentwicklungs- bzw. Regionalplanung sein. GroĂindustrielle Ansiedlungen im wasserarmen Nordosten Deutschlands erfordern transparente Planungsverfahren mit BĂŒrgerbeteiligung auf Augenhöhe.
Die juristische Pruâfung des Bebauungsplans erfolgte durch den Berliner Rechtsanwalt Tim Staâhle, Fachanwalt fuâr Verwaltungsrecht mit Schwerpunkt im Umwelt- und Planungsrecht. Staâhle erklaârt: âJuristisch bestehen erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit des Bebauungsplans. Die MĂ€ngel betreffen zentrale Bereiche wie Artenschutz, Umweltbewertung und Klimaschutz. Solche Fehler können dazu fĂŒhren, dass das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Unwirksamkeit des Bebauungsplans feststellt.â
Der GrĂŒne Liga Brandenburg e. V. kritisiert Defizite
- beim Artenschutz,
- bei den vorgesehenen AusgleichsmaĂnahmen,
- bei der Erfassung von Licht- und LĂ€rmemissionen fĂŒr betroffene Tierarten,
- bei der Bewertung des Landschaftsbildes angesichts der geplanten GebÀudehöhen und
- bei der Umsetzung klimarechtlicher Vorgaben.
Mit dem Normenkontrollverfahren verfolgt der GrĂŒne Liga Brandenburg e. V. das Ziel, die RechtmĂ€Ăigkeit des Bebauungsplans gerichtlich ĂŒberprĂŒfen zu lassen und eine verlĂ€ssliche Grundlage fuâr Entscheidungen ĂŒber die Nutzung von Natur- und Wasserressourcen zu schaffen.
âEs geht nicht darum, Entwicklung grundsĂ€tzlich zu verhindernâ, betont Michael Ganschow, GeschĂ€ftsfĂŒhrer des GrĂŒne Liga Brandenburg e. V.. âAber aus unserer Sicht mĂŒssen Planungen dieser Tragweite den gesetzlichen Anforderungen vollstaândig entsprechen. Nur so lassen sich Konflikte vermeiden und das Vertrauen in demokratische Planungsverfahren sichern.â
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat nun zunĂ€chst im Wege einer so genannten âZwischenverfĂŒgungâ den Bebauungsplan vorlĂ€ufig bis zum 16.02.2026 auĂer Kraft gesetzt.
Mehr ĂŒber den Protest gegen Red Bull unter https://wald-statt-asphalt.net/red-bull-protest-baruth/
