Pressemeldung 01.12. – Gutachten zur Wasserrahmenrichtlinie weist gravierende inhaltliche Lücken auf
++ Glücksspiel mit der Trinkwasserversorgung: Gutachten zur Wasserrahmenrichtlinie weist gravierende inhaltliche Lücken auf ++
Eine heute veröffentlichte wissenschaftliche Stellungsnahme kritisiert gravierende inhaltliche Lücken im sogenannten ‚ahu-Gutachten‘ zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Da Befürworter*innen der A49 sich in ihrer rechtlichen Argumentation primär auf dieses Gutachten beziehen, ist diese neue Einschätzung von großer Relevanz für die Verantwortung der schwarz-grünen Landesregierung im Kampf um die Autobahn.
Der aktuelle Polizeieinsatz für die Rodungsarbeiten auf der geplanten Autobahntrasse findet direkt auf einem der wichtigsten Trinkwasserressourcen Mittelhessens statt. 500.000 Haushalte werden aus dem Gebiet rund um den Dannenröder Forst mit Trinkwasser versorgt. Wird ihre sichere Trinkwasserversorgung durch den Bau gefährdet? Die heute veröffentlichte wissenschaftliche Stellungsnahme kommt zu dem Schluss, dass sich dies nicht ausschließen lasse. Als besonders kritisch werden dabei u.a. die Sprengstoff-Altlasten im Boden sowie die Einleitestelle der Autobahnabwässer in das Grundwasser hervorgehoben.
Julian D. Rolfes vom Max-Planck-Nachhaltigkeitsnetzwerk: „Nach aktuellem Wissensstand gibt es keine fachlich stichhaltige Begutachtung, die den Einfluss des Autobahnbaus auf das Trinkwasserschutzgebiet untersucht. Scheuer und Al-Wazir spielen mit dem Trinkwasser einer halben Million Menschen.“ Das Wald-statt-Asphalt-Bündnis veröffentlicht mit der Stellungnahme einen offenen Brief an die beiden Verkehrsminister, in welchem gefordert wird, alle Bemühungen zur Realisierung des Autobahnbaus sofort zu stoppen: „Wissenschaftler*innen bestätigen heute erneut, was wir schon lange sagen: Al Wazir kann und muss die Rodung sofort beenden! Die schwarz-grüne Landesregierung muss Verantwortung für die sichere Trinkwasserversorgung in Hessen übernehmen und ein lückenloses Gutachten in Auftrag geben, bevor sie Fakten schafft.“, so Charlie Linde vom Bündnis.
Rückfragen bitte an:
Julian D. Rolfes, rolfes@kofo.mpg.de
Charlie Linde, 015787310728
Link zur Stellungnahme:
https://wald-statt-asphalt.net/de/wsa-stellungnahme-wasserrahmenrichtlinie/
Autor*innen des kritischen Kommentars zum ahu-Gutachten (alphabetisch sortiert):
Dr. Anne Archinal (Aktionsgemeinschaft „Rettet den Burgwald“, Schutzgemeinschaft Vogelsberg)
Dr. Wolfgang Dennhöfer (BUND Vogelsberg)
Karl Hofmann, M.Sc. (Max-Planck-Nachhaltigkeitsnetzwerk)
Mirjam Krieger, B.A. (Max-Planck-Nachhaltigkeitsnetzwerk)
Reiner Nau, Dipl.-Psych. (Bündnis 90/Die Grünen Kirchhain)
Julian D. Rolfes, M.Sc. (Max-Planck-Nachhaltigkeitsnetzwerk; Albert-Hofmann-Institut für physiochemische Nachhaltigkeit)
Felix Temmesfeld, M.Sc. (Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg)
Dr. Natalie Uomini (Max-Planck-Nachhaltigkeitsnetzwerk)
Dr. Hans Otto Wack (Schutzgemeinschaft Vogelsberg, Umweltbüro Schotten)
Hintergründe zur Diskussion rund um die Wasserrahmen-Richtlinie
23.06.2020 – Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellt fest, dass der Planfeststellungsbeschluss zwar rechtens ist, aber mangelhaft: Die Einschätzung bzgl. der EU-Wasserrahmenrichtlinie wurde nie getätigt.
28.09.2020 – DEGES gibt ein Gutachten bei der ahu GmbH in Auftrag, welches kurz vor Rodungsbeginn publiziert wird („ahu-Gutachten“).
27.10.2020 – RegioConsult publiziert einen knappen Monat später ein Gegengutachten, in welchem die Fehler des ahu-Gutachtens diskutiert werden.
Mitte November 2020 – Das Bundesverwaltungsgericht schickt dem BUND als Kläger*in die schriftliche Begründung des Urteils, in welchem die inhaltliche Fehlstelle aufgezeigt wird.
23.11.2020 – BUND veröffentlicht eine Pressemitteilung, in der die Urteilsbegründung diskutiert und die angesprochene Fehlstelle hervorgehoben wird.
25.11.2020 – Das hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) veröffentlicht eine Pressemitteilung, in welchem sie sich auf das ahu-Gutachten beziehen und sich von dem RegioConsult-Gegengutachten distanzieren.
27.11.2020 – RegioConsult veröffentlicht eine Presseerklärung zur Pressemitteilung des HMWEVW, in welchem sie die – ebenfalls inhaltliche – Kritik an dem ahu-Gutachten erneut kondensieren.
01.12.2020 – WSA veröffentlicht unabhängige wissenschaftliche Stellungnahme zu den inhaltlichen Mängeln des ahu-Gutachtens: Auf Grundlage dieses Gutachtens kann keine fachliche Beurteilung zur Sicherheit des Trinkwassers erfolgen.