OLG Köln bestätigt Freispruch nach Baggerbesetzung
Hauptverhandlung am OLG Köln zur Baggerbesetzung im Kontext Lützerath: Kein Hausfriedensbruch – RWE-Schreiben wirft Fragen zur Strafverfolgung auf
Am Morgen des 24. März 2026 fand vor dem Oberlandesgericht Köln die mündliche Hauptverhandlung wegen Hausfriedensbruchs im Zusammenhang mit den Protesten um Lützerath statt. Der Vorwurf: Der Angeklagte soll Anfang 2023 gemeinsam mit sieben weiteren Personen in den Tagebau Hambach der RWE Power aG eingedrungen und auf einen Kohlebagger geklettert sein, um dort mit einem großen Banner gegen den zeitgleichen Abriss des bedrohten Dorfes zu protestieren.
Bereits das Amtsgericht Kerpen und später das Landgericht Köln hatten den Angeklagten freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft NRW wandte sich nun zur Klärung der Sache in der Revision an das Oberlandesgericht Köln, doch der erste Strafsenat bestätigte die vorangegangenen Entscheidungen und sprach den Angeklagten zum dritten Mal frei – es sei nun einmal nicht alles strafbar, was verboten sei.
Das Urteil hat Signalwirkung. Es ist zu erwarten, dass auch die anderen Angeklagten freigesprochen werden
Nach Einschätzung des Strafverteidigers Herschl hat die Entscheidung Bedeutung über den Fall hinaus: „Das Urteil hat Signalwirkung. Es ist zu erwarten, dass auch die anderen Angeklagten freigesprochen werden.“ Die sieben übrigen Aktivist*innen stehen nach wie vor in eigenen Verfahren wegen des gleichen Vorwurfs vor Gericht.
Im Vorfeld der Verhandlung wurde ein auf der Plattform Indymedia anonym veröffentlichtes Schreiben einer von RWE beauftragten Kanzlei an die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach bekannt. Man empörte sich über die wiederholten Freisprüche bei Aktionen von Umweltaktivist*innen auf dem Werksgelände und regte ein “einheitlichees Verständnis” geltenden Rechts von Staatsanwaltschaft und RWE an. RWE bemühe sich, die Voraussetzungen für eine Strafbarkeit herzustellen. Die Freisprüche gingen von einem falschen Rechtsverständnis aus. Kurzum: Man solle doch bitte mehr verurteilen. Die vorsitzende Richterin am Landgericht Krüger fand dafür deutliche Worte: Das sei versuchte Einflussnahme.
„Wenn fossile Konzerne konkrete Erwartungen an die Strafverfolgung formulieren, wirft das Fragen zur Unabhängigkeit und zur Schwerpunktsetzung staatlichen Handelns auf“, so auch der Verteidiger des Angeklagten. Dass nun auch ein Oberlandesgericht freisprach, dürfte dem Konzern vor diesem Hintergrund nicht schmecken.

