Osthang: Stadt Darmstadt kĂŒndigt Rodung an und ignoriert Naturschutzgesetz

Die Rodung des Osthangs scheint beschlossene Sache zu sein. Doch der Bergmolch-Fund wirft offene Rechtsfragen auf

Ab dem 18. Februar 2026 will die Wissenschaftsstadt Darmstadt am Osthang der Mathildenhöhe roden. Gleichzeitig liegt der Unteren Naturschutzbehörde seit Anfang Januar die fachlich bestÀtigte Sichtung eines Bergmolchs im betroffenen Bereich vor.

Der Bergmolch ist nach Bundesnaturschutzgesetz besonders geschĂŒtzt. Nach §44 BNatSchG ist es verboten, geschĂŒtzte Arten zu töten oder ihre RuhestĂ€tten zu zerstören. Diese Verbote gelten unmittelbar.

Die Stadt erklĂ€rt den Baubeginn fĂŒr „rechtssicher“. Bislang ist jedoch nicht öffentlich nachvollziehbar dargelegt worden, wie der bestĂ€tigte Fund artenschutzrechtlich berĂŒcksichtigt wurde oder ob eine sachgemĂ€ĂŸe AmphibienprĂŒfung vollzogen wurde. Eine Rodung wĂŒrde irreversible Tatsachen schaffen.

Die Initiative Osthang bleibt hat daher heute formelle Anfragen an die Stadt Darmstadt sowie an das RegierungsprÀsidium Darmstadt als Obere Naturschutzbehörde gerichtet und den zustÀndigen Umweltdezernenten informiert. Vor Beginn irreversibler Eingriffe muss transparent geklÀrt sein, dass geltendes Artenschutzrecht eingehalten wird.


Mehr ĂŒber die Besetzung am Osthang unter https://wald-statt-asphalt.net/osthang-bleibt/

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