Osthang: Stadt Darmstadt kündigt Rodung an und ignoriert Naturschutzgesetz

Die Rodung des Osthangs scheint beschlossene Sache zu sein. Doch der Bergmolch-Fund wirft offene Rechtsfragen auf

Ab dem 18. Februar 2026 will die Wissenschaftsstadt Darmstadt am Osthang der Mathildenhöhe roden. Gleichzeitig liegt der Unteren Naturschutzbehörde seit Anfang Januar die fachlich bestätigte Sichtung eines Bergmolchs im betroffenen Bereich vor.

Der Bergmolch ist nach Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Nach §44 BNatSchG ist es verboten, geschützte Arten zu töten oder ihre Ruhestätten zu zerstören. Diese Verbote gelten unmittelbar.

Die Stadt erklärt den Baubeginn für „rechtssicher“. Bislang ist jedoch nicht öffentlich nachvollziehbar dargelegt worden, wie der bestätigte Fund artenschutzrechtlich berücksichtigt wurde oder ob eine sachgemäße Amphibienprüfung vollzogen wurde. Eine Rodung würde irreversible Tatsachen schaffen.

Die Initiative Osthang bleibt hat daher heute formelle Anfragen an die Stadt Darmstadt sowie an das Regierungspräsidium Darmstadt als Obere Naturschutzbehörde gerichtet und den zuständigen Umweltdezernenten informiert. Vor Beginn irreversibler Eingriffe muss transparent geklärt sein, dass geltendes Artenschutzrecht eingehalten wird.


Mehr über die Besetzung am Osthang unter https://wald-statt-asphalt.net/osthang-bleibt/

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