EinschrÀnkung der Pressefreiheit durch Tesla und Deutsche Bahn

Pressevertreter an Foto-Dokumentation der Rodungsarbeiten in GrĂŒnheide gehindert

In der Nacht von Montag (23. September) auf Dienstag (24. September) hat die Deutsche Bahn im Auftrag von Tesla in einer Nacht- und Nebelaktion Rodungsarbeiten nahe dem örtlichen Bahnhof „Fangschleuse“ bei GrĂŒnheide in Brandenburg durchgefĂŒhrt. Die Rodung von ĂŒber 3.000 BĂ€umen fand ĂŒberfallartig mitten in der Nacht und außerhalb der Rodungssaison statt, die offiziell zum 1. Oktober beginnt.

Um die baulichen Maßnahmen bzw. die Rodung dokumentarisch zu begleiten, machte sich ein Pressevertreter am vergangenen Dienstag (24. September) morgens auf den Weg nach GrĂŒnheide. Beim Ausstieg am Bahnhof „Fangschleuse“ wurde er von einem Großaufgebot an Sicherheitspersonal am Gleis empfangen. Da die Bauarbeiten schon direkt vom Ankunftsgleis aus zu sehen waren, wollte der Pressevertreter sich dem Zaun am Gleis nĂ€hern, der den direkten Zugang zu dem angrenzenden WaldstĂŒck verhindern sollte und die dortigen Rodungsarbeiten abschirmte.

Security-Personal hinderte den Pressevertreter vehement daran, Fotos vom Gleis aus zu machen. Dies geschah ohne ErlÀuterung der Rechtsgrundlage oder Einordnung, wessen Interesse an einer vermeintlichen Geheimhaltung der Arbeiten durch die Security durchgesetzt wird. Insbesondere die Supervisorin bzw. die Vorgesetzte der Securitymitarbeitenden begegnete dem Pressevertreter in aggressiv bedrohendem Ton und sprach ein generelles Fotoverbot vom und am Gleis aus.

Fragen zu GrĂŒnden und Auftraggebenden wollte das Sicherheitspersonal sowie die anwesende Vorarbeiterin nicht beantworten. Stattdessen drohte diese Supervisorin mit der Polizei – welche der Pressevertreter daraufhin selbst hinzuziehen wollte – um endlich eine ErklĂ€rung fĂŒr diese Vorgehensweise und die akute EinschrĂ€nkung der Pressefreiheit zu bekommen. Sie wies das Sicherheitspersonal an, ihn vom Gleis entfernen zu lassen, woraufhin einer ihrer Mitarbeiter sich dem Pressevertreter nĂ€herte, sich vor ihn stellte und ihn höflich, aber bestimmend aufforderte mit ihm das Gleis zu verlassen, ansonsten mĂŒsse er ihn unfreiwillig vom Gleis entfernen, um den unerklĂ€rten und vermeintlichen Platzverweis durchzusetzen.

Auch der Wunsch des Medienschaffenden nach einem klĂ€renden GesprĂ€ch mit dem Pressesprecher der Deutschen Bahn, Michael Klein, wurde vehement ignoriert und lediglich mit ruppigen und unangemessenen Floskeln abgetan. Aufgrund der unangemessenen Tonart der Vorarbeiterin verlangte der Pressevertreter ihren Namen, welchen sie jedoch trotz mehrfacher Aufforderung nicht preisgab. Dem Wunsch, den Kontakt zu anderweitigen vor Ort agierenden Behörden, wie beispielsweise der Polizei, wurde nur in der Form gewĂ€hrt, dass die Vorarbeiterin zunĂ€chst lediglich einen ihrer Mitarbeiter zu einem Polizeifahrzeug schickte. Das Sicherheitspersonal hielt wĂ€hrenddessen den Pressevertreter ferne und umstellte ihn grundlos. Ihm wurde so verwehrt sich frei am Gleis zu bewegen bis zur RĂŒckkehr des Mitarbeiters. Nach der abseitigen RĂŒcksprache mit der Polizei behauptete dieser Mitarbeiter, dass die Polizei bestĂ€tigt hĂ€tte, dass am Gleis nicht fotografiert werden dĂŒrfe – ohne weitere GrĂŒnde nennen zu wollen.

Daraufhin kĂŒndigte der Pressevertreter an, fĂŒr ein persönliches GesprĂ€ch eigenstĂ€ndig zu einem anderen Polizeifahrzeug gehen zu wollen, das mit weiteren polizeilichen Transportmitteln in unmittelbarer NĂ€he am Parkplatz hinter dem Gleis zu sehen war. Die Vorarbeiterin verwehrte ihm dies und ließ ihn stattdessen erneut von vier Sicherheitsmitarbeitenden grundlos und widerrechtlich festhalten. Als der Pressevertreter gesehen hatte, dass sie ohne Polizei zurĂŒckkam, lief er in die Richtung, woraufhin sie ihn anschrie mit einer Anweisung am aktuellen Ort zu verbleiben. Sie kĂŒndigte zudem an, dass die Polizei in KĂŒrze selbststĂ€ndig zu ihnen stoßen wĂŒrde.

In einem lĂ€ngeren GesprĂ€ch mit zwei Polizisten stellte sich heraus, dass sie das vermeintliche Fotoverbot am Gleis ebenfalls als rechtswidriges Vorgehen einordneten, jedoch nicht eingreifen können, bis sie die schriftliche Anweisung erhielten. Außerdem bestĂ€tigte die Ansprechpartnerin der Sicherheitsfirma der Polizei nach erneutem Nachfragen, dass der Auftrag zur Untersagung jeglicher Dokumentation von Baumaßnahmen durch den Tesla-Konzern an die Deutsche Bahn herangetragen wurde. Es ist kaum verwunderlich, dass die DB der Bitte ihres Auftraggebers nachkam, denn auch die Deutsche Bahn vermeidet es gerne in Verbindung mit umweltzerstörerischen Maßnahmen gebracht zu werden.

Nach Aufforderung der Polizei kam die Vorarbeiterin schließlich auch der Bitte des Pressevertreters nach, mit dem Pressesprecher der DB in Kontakt zu kommen bzw. bemĂŒhte sie sich erst durch die Anfrage der Polizei, die Telefonnummer herauszugeben. Zuvor verleugnete sie, Kenntnis ĂŒber die Kontaktdaten des DB-Pressesprechers zu haben. Die Vorarbeiterin verheimlichte trotz mehrfachen Erkundigen auch weiterhin ihren Namen und verwies darauf, dass eine Personenbeschreibung fĂŒr eine RĂŒckmeldung zu ihrem Auftreten bei der Deutschen Bahn ausreichend sei.

Der DB-Pressesprecher dementierte bei einem Telefonat mit der Polizei auch weiterhin EinschrĂ€nkungen der Pressefreiheit vor Ort und fĂŒhrte vorgeschobene GrĂŒnde fĂŒr das maßlose Security-Aufgebot am Bahnhof „Fangschleuse“ an. So sagte der Sprecher der Bahn der Polizei auf Nachfrage am Telefon auch – ĂŒber Lautsprecher bzw. fĂŒr alle Beteiligten deutlich hörbar – dass am Gleis natĂŒrlich fotografiert werden dĂŒrfe, jedoch nicht in lebensbedrohlichen Bereichen wie beispielsweise im Gleisbett.

Der Pressevertreter konnte nach seiner Entlassung durch das Sicherheitspersonal der DB in Wasser- und Waldbesetzung Tesla Stoppen sowie auf die Rodungstrasse gelangen und hat dort die von Tesla angeordnete Zerstörung dokumentiert.

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