
B49-Neubau: Wo sind die Zauneidechsen?
Obwohl unklar bleibt, ob die in der Planfeststellung zum Neubau der B49 Südumgehung Reiskirchen und in einem Gerichtsurteil verbindlich geregelte Umsiedlung der geschützten Zauneidechse erfolgreich stattgefunden hat, wurde an einem ersten Brückenbauwerk mit den Arbeiten begonnen und der Lebensraum zerstört. Hessen Mobil verstrickt sich in Widersprüche, Behörden verweigern die Herausgabe von Unterlagen und das Zielbiotop ist als solches nicht zu erkennen.
Artenschutz mitten in der Klimakrise
Wir leben mitten in der Klimakrise und täglich sterben ca.150 Arten aus. Lebensraumverlust für Straßenneubau ist nicht mehr hinnehmbar. Die Wirksamkeit von ausgleichenden Artenschutzmaßnahmen ist kritisch zu sehen. Allerdings ist das Bundesnaturschutzgesetz im Moment das einzige juristische Instrument, um unseren Mitwesen und ihren Habitaten ein Lebensrecht zu erstreiten.
Im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zur Planfeststellung wurde das Vorkommen der nach FFH Richtlinie Anhang IV streng geschützten Zauneidechse nachgewiesen und in einem Gerichtsurteil zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen festgelegt. Die Umsiedlung der Zauneidechsen hätte ab den ersten warmen Tagen im Frühjahr bis zum Beginn der Eiablage Mitte Mai stattfinden müssen. Trotz täglicher Beobachtung der Baustellen durch verkehrswendeaktive Naturschützer*innen, konnte nur einmal das Absammlen beobachtet werden. Aber wo wurden die Zauneidechsen danach hingebracht? Das Zielbiotop mit den sogenannten „geeigneten Lebensraumstrukturen“ wurde nicht gepflegt, überwucherte vollkommen und ist als solches nicht mehr zu erkennen.
Freiheit für die Zauneidechse
Die etablierte Presse stürzt sich ausschließlich auf die Zerstörung der Reptilienzäune, die in dem Zeitraum des möglichen Absammelns fünfmal erfolgte und den Zauneidechsen damit die Freiheit gewährte, in ihr angestammtes Revier zurück zu kehren – wenn sie denn überhaupt abgesammelt wurden. Alle Bemühungen von Anwohner*innen, Naturschützer*inne und Verkehrswendeaktiven die Medien auf das mögliche naturschutzrechtliche Vergehen seitens Hessen Mobil aufmerksam zu machen, wurden ignoriert und die Frage, ob Hessen Mobil die ihr auferlegten Maßnahmen überhaupt umgesetzt hat, stellen die Medien nicht. Nur der Gießener Anzeiger fragt in einem Artikel: „Kommt der Naturschutz unter die Räder?“ Ihm gegenüber verstrickt sich Hessenmobil in Widersprüche: wahlweise war das Absammeln der Eidechsen Anfang Juni abgeschlossen oder dauere noch an, Der Bürgermeister lässt in einem Interview mit RTL verlauten: Sie waren nie da.
Vertrauen in demokratische Instutionen erodiert
Anfragen bei der oberen Naturschutzbehörde bezüglich der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme werden nach mehrmaligen Versuchen durch die juristische Abteilung mit „Auskunft nicht möglich“ beantwortet. Das Auskunftsgesuch bei Hessen Mobil über das Informationsfreiheitsgesetz ist bis heute unbeantwortet. Letzte Hoffnung birgt eine Strafanzeige wegen Verstoß gegen Naturschutzrecht.
An einem weiteren, nachgewiesenen Lebensraum der Zauneidechse ist die Zerstörung des Habitats in Planung. Am Brückenbauwerk 4 sollen ab dem 14.9 die Bauarbeiten beginnen. Als erste Maßnahme ist das Abtragen des Oberbodens vorgesehen, was bereits das gesamte Biotop zerstören würde, ohne das die Frage nach dem Verbleib der Zauneidechsen geklärt wäre.
Der Umgang mit artenschutzrechtlichen Vorgaben ist für Hessen Mobil und die zuständige Behörden bindend. Die Zerstörung von Lebensräumen und das Töten unserer Mitwesen ist kein Spiel. Wenn zivilgesellschaftliche Bemühungen, der Natur zu geltendem Recht zu verhelfen, dermaßen torpediert werden, erodiert das Vertrauen in demokratische Institutionen. Was bleibt uns dann als Handlungsspielraum noch übrig?
Mehr über den Protest gegen den Ausbau der B49 unter https://wald-statt-asphalt.net/rettet-die-jossolleraue-kein-ausbau-der-b49/


