
B49-Neubau: Baumfällungen außerhalb der Rodungsperiode!
Am 14.09. wurden die im Februar noch besetzten Bäume an der Trasse des geplanten B49- Neubaus, mit Zustimmung der unteren und oberen Naturschutzbehörde, gefällt. Laut Zeugenaussagen sicherte ein größeres Polizeiaufgebot die Maßnahme ab. War die Sorge vor aufkeimenden Protesten der Auslöser für das verfrühte Handeln der Behörden?
Naturzerstörung mitten in der Klimakrise
Schockiert meldeten uns Anwohnende am Montag die Rodung der Bäume am Radweg R7. Versiegelung wertvoller Böden und Vernichtung von artenreichen Gehölzstrukturen für Straßenneubau ist an sich schon unerträglich. Wenn aber ausführende Behörden geltenes Recht nicht plausibel auslegen, wird es für Anwohnende schwierig die Maßnahmen nachzuvollziehen.
Rodungen sind nach §39 Bundesnaturschutzgesetz zwischen dem 01. März und dem 30. September in der Regel verboten. Ausnahmen sind nur im öffentlichen Interesse möglich. Da die Baufeldfreimachung in der Ausschreibung für das betroffene Brückenbauwerk erst für den Oktober vorgesehen ist, ist fraglich, welches öffentliche Interesse mit der Rodung bedient wurde.
Für den 29.09. ist eine Demonstration gegen die Baumfällungen und den Neubau der Straße angemeldet. Dem sind die Behörden, gewollt oder ungewollt, nun zuvor gekommen.
Flexible Handhabung von Naturschutzrecht
Die Rodungen reihen sich in eine Kette von Ungreimheiten ein. Das verwirrende Zahlenspiel von Verkehrsprognosen und Entlastungswirkungen, die von den Verkehrszählungen der Planungsbehörde selbst widerlegen werden und den Straßenneubau an sich in Frage stellen. Das undurchsichtige Vorgehen bei der Artenschutzmaßnahme bezüglich der geschützten Zauneidechsen, die in ein unsichtbares Zielbiotop und bei defekten Reptilienschutzzäunen umgesiedelt wurden und der Baubeginn eines Brückenbauwerks trotz fehlendem, aber notwendigen Artenschutzgutachten. „Wir sind uns sicher: Das Gutachten gibt es gar nicht, aber das soll verschleiert werden“, heißt es aus der Initiative Sanieren statt Planieren, die sich in den vergangenen Monaten schwerpunktmäßig um Naturschutzfragen kümmerte. Alle Anfragen an die Naturschutzbehörden, dem Verkehrsminsterium oder Hessen Mobil wurden ignoriert oder zeitschindend ohne echten Aufklärung beantwortet. Da stellt sich die Frage, welchen Wert dem Bundennaturschutzgesetzt von den zuständigen Behörden beigemessen wird.
Immer wieder ist die Forderung nach friedlichem Protest und zivilgesellschaftlichen Engagement zu hören. Doch das Vertrauen in Behörden erodiert, wenn dieses Engagement mit Ignoranz beantwortet wird. Und friedlicher Protest ist nur so lange sinnvoll, solange sich alle Seiten an die Regeln halten.
Mehr über den Protest gegen den Ausbau der B49 unter https://wald-statt-asphalt.net/rettet-die-jossolleraue-kein-ausbau-der-b49/
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