
Wald und Wasser in Gefahr: Red Bull will in Baruth Fakten schaffen
Schon Anfang Oktober könnten in Baruth die Motorsägen anlaufen. Für die geplante Erweiterung des Industriestandorts von Red Bull und dem Dosenhersteller Rauch droht die Rodung von Waldflächen – noch bevor ein Gericht die Rechtmäßigkeit des zugrunde liegenden Bebauungsplans überprüfen kann.
In ihrer aktuellen Pressemitteilung kündigte die Grüne Liga Brandenburg an, erneut vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu ziehen um gegen den neuen Bauplan für die Erweiterung des Getränkewerks vorzugehen. Doch das Problem beginnt schon früher: Klagen gegen einen Bebauungsplan sind erst dann möglich, wenn dieser offiziell bekannt gemacht wurde. Obwohl die Stadtverordneten-Versammlung von Baruth den neuen Plan bereits beschlossen hat, steht die Veröffentlichung bislang aus. Gleichzeitig verpflichtet das Baugesetzbuch Kommunen nicht dazu, einen beschlossenen Bebauungsplan innerhalb einer bestimmten Frist bekannt zu machen. Genau in diesem Zeitraum drohen nun unumkehrbare Fakten geschaffen zu werden.
Nach Angaben der Grünen Liga könnte die Abholzung bereits Anfang Oktober starten
Die Konsequenz ist fatal: Während Umweltverbände rechtlich noch mit gebundenen Händen dastehen, kann auf der Fläche bereits gerodet werden. Die Vorhabenträgerin hat einen Antrag auf vorzeitigen Beginn der Waldrodung gestellt. Nach Angaben der Grünen Liga könnte die Abholzung bereits Anfang Oktober starten – noch bevor zentrale Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind.
Vollendete Tatsachen statt wirksamer Rechtsschutz
Für Kritiker*innen ist der Fall ein Lehrstück darüber, wie Umwelt- und Beteiligungsrechte in der Praxis ausgehebelt werden können. Denn was nützt das Recht auf gerichtliche Überprüfung, wenn die betroffenen Wälder womöglich längst verschwunden sind, bevor überhaupt geklagt werden darf?
Heinz-Herwig Mascher, Vorsitzender des Grünen Liga Brandenburg e.V. erklärt: „Wir fordern den Bundesgesetzgeber auf, diese Regelungslücke im Baurecht umgehend zu schließen. Solch rechtsstaatlich bedenklicher Zustand ist dem Bürger nicht vermittelbar“.
Solange dies nicht geschieht, profitieren vor allem große Investitionsprojekte davon, dass zwischen Beschluss und Veröffentlichung eines Bebauungsplans ein rechtliches Vakuum entsteht.
Dabei geht es in Baruth um ein Vorhaben von erheblicher Dimension. Geplant ist die Erweiterung des Standorts der Brandenburger Urstromquelle. Parallel läuft das Genehmigungsverfahren für ein Aluminium-Dosenwerk, das im Endausbau jährlich rund 3,3 Milliarden Getränkedosen produzieren soll.
Gericht stoppte bereits den ersten Bebauungsplan
Dass die Sorgen der Umweltverbände nicht unbegründet sind, zeigt die Vorgeschichte. Bereits Anfang 2026 hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den ersten Bebauungsplan außer Vollzug gesetzt. Grund waren erhebliche Fehler beim Lärmschutz. Weitere Kritikpunkte mussten damals gar nicht mehr geprüft werden, weil dieser Mangel bereits ausreichte, um den Plan zu stoppen.
Nach Ansicht der Grünen Liga weist auch die aktuelle Planung schwerwiegende Defizite auf. Genannt werden offene Fragen beim Lärmschutz, beim Umgang mit Regenwasser und beim Artenschutz. Zudem seien erhebliche formelle Mängel erkennbar. Der beauftragte Rechtsanwalt Tim Stähle wirft den Verantwortlichen vor, die schnellstmögliche Verabschiedung des Bebauungsplans über eine sorgfältige Prüfung gestellt zu haben.
Besonders bemerkenswert ist dabei, wie wenig fachliche Einwendungen staatlicher Stellen in den umfangreichen Planungsunterlagen auftauchen. Nach Angaben der Grünen Liga stammen große Teile der kritischen Stellungnahmen von Umweltverbänden und privaten Einwender*innen.
Wer setzt sich durch, wenn industrielle Großprojekte auf Klima-, Natur- und Beteiligungsrechte treffen?
Ein Konflikt, der über Baruth hinausweist
Der Streit um die Rodungen in Baruth berührt eine grundsätzliche Frage: Wer setzt sich durch, wenn industrielle Großprojekte auf Klima-, Natur- und Beteiligungsrechte treffen?
Während Politik und Wirtschaft regelmäßig schnellere Genehmigungsverfahren fordern, zeigt der Fall die Kehrseite dieser Beschleunigungslogik. Wo Rechtsmittel erst nachträglich greifen und Waldflächen schon vorher verschwinden können, droht aus demokratischer Kontrolle bloße Schadensbegrenzung zu werden.
Für die Umweltverbände steht deshalb nicht nur ein Waldstück in Brandenburg auf dem Spiel. Der Konflikt wirft die Frage auf, ob der Rechtsstaat noch wirksam eingreifen kann, wenn wirtschaftliche Interessen möglichst rasch umgesetzt werden sollen – oder ob am Ende erst gerodet wird und danach vor Gericht über die Folgen gestritten werden darf.
Mehr über den Konflikt in Baruth unter https://wald-statt-asphalt.net/red-bull-protest-baruth/
