A14-Urteil: Bundesverwaltungsgericht bestÀtigt Unvernunft

Am „ErdĂŒberlastungstag“ entschied sich das Gericht fĂŒr ein „weiter-betonieren“ | Altmark wird zur Transitzone | Protest sammelt sich und geht weiter.

Altmark | 05.05.2022: In der A 14-Verwaltungsstreitsache NaturFreunde Sachsen-Anhalt gegen das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern gegen die Klagenden und sich fĂŒr ein „weiter-betonieren“ entschieden. Kaum zu fassen, aber alle generationsĂŒbergreifenden VernunftgrĂŒnde wurden just am gestern eingetretenen „ErdĂŒberlastungstag“ (Earth Overshoot Day) abgewiesen. Das Thema Klima- und Ressourcenschutz steht offenbar nicht in der Verantwortung des Hohen Gerichtes.

Im Umweltrecht stehen sich ungleiche KrĂ€fte gegenĂŒber. WĂ€hrend UmweltverbĂ€nde und Vereine ihre Klagerechte aufgrund bescheidener finanzieller Mittel und Strukturen oft nicht durchsetzen können, steht die wirtschaftsfreundliche Großlobby-Politik mit ĂŒberwĂ€ltigender Kraft, finanziellen Mittel und guten Kontakten in Politik und Staatsapparat ganz anders da. Und zukĂŒnftig soll das Klagerecht noch weiter eingeschrĂ€nkt werden.

Zum Beschluss des Gerichts

Die vorgetragenen Kritikpunkte des KlĂ€gers wurden regelrecht vom Tisch gefegt. Die Behauptungen der bundeseigenen Autobahn GmbH zur Bedeutung und zu den Zielen der Autobahn wurden akzeptiert. „Anerkannte wissenschaftliche Ergebnisse und Argumente vieler Experten, die gegen den Bau der A 14 sprechen, wurden zurĂŒckgewiesen. Was sagt das ĂŒber das Gericht aus? Menschen, die generationsĂŒbergreifend denken, können hier nur den Kopf schĂŒtteln“, so Oliver Wendenkampf von den NaturFreunden Sachsen-Anhalt.

Weder die von Verkehrswissenschaftler:innen, PlanungsbĂŒros und AnwĂ€lt:innen als fehlerhaft befundenen Verkehrsprognosen wurden vom 9. Senat in Frage gestellt, noch musste im Artenschutz zum Thema Wolf trotz veralteter Daten nachgebessert werden. Mit dem Beschluss der Richter:innen kann sich die A14 nun weiter durch die Altmark „fressen“.

Dies war die erste Klage gegen eine Autobahn, die sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutz bezog. Ende April 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung aktualisiert werden muss und in Teilen verfassungswidrig ist.

„Die A14 wird die Altmark weiter als Transitland zwischen den umliegenden Ballungszentren degradieren. Dem lĂ€ndlichen Raum wird die Autobahn nicht helfen. Das ist in wissenschaftlichen Studien lange schon klargestellt worden – es will nur niemand wahrhaben. Und gerade nicht in den Neuen BundeslĂ€ndern“, so Wendenkampf.

Wir werden uns weiterhin fĂŒr ein Autobahn-Moratorium und eine MobilitĂ€tswende einsetzen und gegen den Bau der A14, die ein Zeichen fĂŒr die Schande der Verkehrspolitik in diesem Land ist, kĂ€mpfen.

Andrea Berger

Andrea Berger von BĂŒndnis Verkehrswende Elbe-Altmark: „Das Urteil ist ein Armutszeugnis an die fachliche UrteilsfĂ€higkeit des Gerichtes. Obwohl viele wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die ein Nachdenken anregen mĂŒssten, hat das Gericht die Argumente der Autobahnlobby fĂŒr treffend anerkannt. Das Urteil könnte sich auch in kommenden Auseinandersetzungen zu Verkehrsinfrastrukturprojekten als problematisch fĂŒr den Klimaschutz herausstellen.“ Andrea Berger abschließend: „Wir werden uns weiterhin fĂŒr ein Autobahn-Moratorium und eine MobilitĂ€tswende einsetzen und gegen den Bau der A14, die ein Zeichen fĂŒr die Schande der Verkehrspolitik in diesem Land ist, kĂ€mpfen.“

Weitere Infos

Weitere Infos zum Protest gegen die A14 findet ihr auf unserer Protestseite Keine A14: Wiederstand in der Altmark sowie unter www.verkehrswende-elbe-altmark.de


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