Keine A14: Erste Verkehrs-Klage zum Klimaschutzgesetz

Verhandlung vor Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 26.04.2022 | Klimaschutz- und Umweltschutz auf dem PrĂŒfstand im Fernstraßenbau | Mahnwache vor dem Gericht

Altmark | Leipzig, 23.04.2022: Ob die A 14 weitergebaut werden kann oder ob doch die Vernunft, ein generationsĂŒbergreifendes Denken sowie die Themen Klima-, Arten- und Wasserschutz siegen – das entscheidet sich kommenden Dienstag in Leipzig. Dort tagt ab 09:00 Uhr das Bundesverwaltungsgericht ĂŒber die am 25.05.2021 von den NaturFreunden Sachsen-Anhalt eingebrachte Klage zum A 14-Verkehrsabschnitt 2.2 (Osterburg-Seehausen).

Das Besondere an der Verhandlung: es ist die erste Autobahn-Klage, die sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutz vor fast genau einem Jahr bezieht. Am 29.04.2021 hatte das höchste Verfassungsgericht der Bundesrepublik entscheiden, dass das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung dringend aktualisiert werden muss, es in Teilen verfassungswidrig ist und in Deutschland insgesamt sehr viel mehr fĂŒr den Schutz des Klimas getan werden muss.

Das Gericht wird eine zukunftsweisende Entscheidung fĂ€llen – so oder so. Entweder bleibt es beim „Weiter-so-gegen-die-Wand“ oder auch in der Bundesrepublik wird langsam umgedacht und nochmal genau ĂŒberlegt, ob wir es uns als Gesellschaft weiterhin leisten können einen so massiven Autobahnbau voranzutreiben. Alternativen sind allemal vorhanden – im Falle der A 14 der strategische dreispurige Ausbau der parallellaufenden B 189.

Die Kritikpunkte am A 14-Projekt sind sehr umfangreich und ĂŒber viele Jahre diskutiert worden, sie liegen offen zutage: Fehlender verkehrlicher Bedarf, zweifelhafte Prognose im Bundesverkehrswegeplans (vor 10 Tagen auch durch den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages bestĂ€tigt), massive Verletzung des Klima-, Arten- und Wasserschutzrechtes.

„Autobahnen sind ein veraltetes Versprechen fĂŒr Wohlstand und Weltanbindung. Wir Naturfreunde fordern, zusammen mit dem VerkehrsbĂŒndnis Elbe-Altmark, der Aktionsgruppe KeineA14 und Wald statt Asphalt, ein sofortiges Moratorium fĂŒr alle Baustellen der A14. Der Bundesverkehrswegeplan muss ĂŒberarbeitet werden. Wir wollen weg vom motorisierten Individualverkehr und hin zum gut ausgebauten, flĂ€chendeckenden öffentlichen Personennah- und Fernverkehr sowie zu nachhaltigen Fahrrad- und Fußinfrastrukturen“, sagt Oliver Wendenkampf von den Naturfreunden Sachsen-Anhalt.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes wird auch ĂŒber die Rodung des SeehĂ€user Forstes, eines bedeutenden Naherholungsgebietes von ĂŒber 1.000 ha, sowie ĂŒber das FFH Gebiet der Biese entscheiden. FĂŒr den Klimaschutz und den Erhalt der Waldgebiete positioniert sich im SeehĂ€user Forst seit einem Jahr auch das Protestcamp „Moni“.

„Das BĂŒndnis Verkehrswende Elbe-Altmark und die Aktionsgruppe KeineA14 bedauern, dass es dem BUND Sachsen-Anhalt bei seinem A 14-Klageverfahren 2019 nicht gelang eine positive Nachricht fĂŒr den Umwelt- und Klimaschutz zu generieren. Dem Kompromissvorschlag der Landesregierung wurde zu schnell zugestimmt, was an der FördermittelabhĂ€ngigkeit des BUND lag. Es galt wohl die Devise: Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe“, so Mario Peine von KeineA14.

Mahnwache vor dem Gericht in Leipzig

Am Tag der Verhandlung wird am 26.04.2022 ab 08:00 Uhr eine Mahnwache auf dem Vorplatz des Bundesverwaltungsgerichts stattfinden. Dazu sind alle an Umweltschutz und Verkehrswende interessierten Menschen herzlich eingeladen. Getragen und unterstĂŒtzt wird die Aktion von einem breiten BĂŒndnis aus NaturFreunde Sachsen-Anhalt, Wald statt Asphalt, Verkehrswende BĂŒndnis Elbe-Altmark, Aktionsgruppe KeineA14 sowie Fridays for Future Leipzig. Mit RedebeitrĂ€gen soll auf die MissstĂ€nde und die dringend nötigen Reformen in der Klimapolitik und im Verkehrssektor aufmerksam gemacht werden.

Weitere Infos

Weitere Infos zum Protest gegen die A14 findet ihr auf unserer Protestseite Keine A14: Wiederstand in der Altmark sowie unter www.verkehrswende-elbe-altmark.de

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