Keine Tongrube im Naturpark Augsburg

Westlich von Augsburg liegt das beliebte Naherholungsgebiet „Naturpark Westliche Wälder“. Es ist der einzige Naturpark in Mittelschwaben und hat eine Fläche von ca. 122.488 Hektar.

Dieser wertvolle Naturraum ist in Gefahr. Großgrundbesitzer und Abbauunternehmen haben sich zusammengeschlossen, um im Bannwald des Naturschutz- und Landschaftsschutzgebietes, in unmittelbarer Nähe zum Naherholungsgebiet Peterhof, auf knapp 4 Hektar Fläche eine große Ton-Abbau-Anlage zu errichten. Diese Pläne sind ein Angriff auf Natur-, Klima- und Hochwasserschutz in der Region.

Nach der Rodung des Bannwalds soll auf der Fläche von 5 Fußballfeldern der wertvolle Waldboden bis zu 25 Meter tief aufgerissen werden. Sobald der Ton mit ca. 30.000 LKW-Ladungen (461.232 m³) abtransportiert ist, soll diese offene Wunde mit belastetem Aushub und Bauschutt (Z0 bis Z 1.1-Material) verfüllt werden. Welchen Wert haben Schutzkategorien, wenn sie für wirtschaftliche Interessen leichtfertig über Bord geworfen werden?

Position der geplanten Tongrube 48.443123, 10.790220 (in unmittelbarer Nähe zum Naherholungsgebiet Peterhof).

Keinen Präzedenzfall für den Naturpark schaffen!

Die Genehmigung des Abbauvorhabens wäre ein Präzedenzfall für weitere Anträge in Naturparks und Landschaftsschutzgebieten. Alle geltenden Schutzkategorien müssten durch Ausnahmegenehmigungen umgangen werden. Ein entsprechender Bauantrag wurde im September 2024 von der Gemeinde abgelehnt. Seitdem liegt der Antrag beim Landratsamt Augsburg, der zuständigen Genehmigungsbehörde. Die Entscheidung der Genehmigungsbehörde über den Abgrabungsantrag verzögert sich immer wieder mit der Begründung, es lägen Fristverlängerungen vor und beteiligte Fachbehörden müssen noch Bewertungen und Einschätzungen zum Vorhaben erstellen. Eine Entscheidung des BayVGH aus dem Jahr 2023 allerdings erklärt die Rodung von Bannwaldflächen für unzulässig, insbesondere zugunsten von gewerblichen Interessen wie Ton- und Kiesabbau.

Noch dazu liegen zu vergleichbaren Abbauanträgen in zwei anderen Gemeinden im Naturpark Augsburg Westliche Wälder aus dem Jahr 2021 Gerichtsurteile vor. Diese versagen u.a. mit einem Verweis auf die Schutzwürdigkeit des Naturparks beziehungsweise des Landschaftsschutzgebiets die Genehmigungen zur Bannwaldrodung und zum Rohstoffabbau. Dennoch hält insbesondere die Fachbehörde Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Augsburg die Rodung des Bannwaldes in Holzhausen weiterhin für zulässig und ignoriert die bestehenden Gerichtsurteile.

Aktiv für den Erhalt des Bannwalds

Die Aktiven im Verein Lebenswertes Holzhauser Tal e.V. setzten sich mit viel Engagement für den Erhalt des Naturparks ein. In Zusammenarbeit mit BUND und Grüne Augsburgland schaffen sie überregionale Aufmerksamkeit, um den Druck auf Fachbehörden und Entscheidungsträger*innen hoch zu halten. Mitten in der Klimakrise ist Klima-, Natur- und Gesundheitsschutz elementar und private Geschäftsinteressen haben in Schutzgebieten nichts zu suchen.

Sollte das Abbauvorhaben genehmigt werden und eine Rodung des Bannwaldes drohen, hat sich der BUND bereit erklärt zu Klagen.

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