#MoniBleibt! Gericht verbietet RĂ€umung des Protestcamps gegen die A14
Das Magdeburger Verwaltungsgericht hat nun bestĂ€tigt, dass das Protestcamp gegen den Bau der A14 dem Schutz der Versammlungsfreiheit unterliegt und nicht gerĂ€umt werden darf. Ein groĂer Erfolg! Denn damit sind die BaumhĂ€user im Moni erst mal sicher und der Protest fĂŒr Klimagerechtigkeit und den Erhalt unserer Lebensgrundlagen wurde zumindest teilweise legitimiert!
âEntgegen der Ansicht des Antragsgegners unterfĂ€llt das âProtestcampâ, dessen weiteren Ausbau und Nutzung er untersagt und dessen Beseitigung er verlangt, dem Schutz der Versammlungsfreiheit gemÀà Art. 8 Abs. 1 GG.â
Auszug aus der UrteilsbegrĂŒndung
Der Landkreis hat nun zwei Wochen Zeit, beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen.
Den vollstĂ€ndigen Bericht und die wichtigsten AuszĂŒge aus dem Urteil findet Ihr unter https://keinea14.de/?p=705.