Spendenaufruf: Eilklage soll Rodung des Fechenheimer Waldes stoppen

Die Rodung des Fechenheimer Waldes für den Ausbau der A66 steht kurz bevor. Mit einer Eilklage soll nun noch ein letzter Versuch unternommen werden, die drohende Zerstörung auf juristischem Weg zu stoppen.

Der Fechenheimer Wald ist die Heimat zahlreicher seltener Tierarten – eine davon ist der streng geschützte Heldbockkäfer, der in den alten Eichen des Waldes nistet. Die Autobahn GmbH hat das Vorkommen des Käfers zwar bestätigt, gleichzeitig aber auch ein mit heißer Nadel getricktes Gutachten vorgelegt, das belegen soll, dass die Rodungsarbeiten durchgeführt werden können, ohne die Käfer und deren Larven zu gefährden. Allein auf dieser zweifelhaften Grundlage sollen in Frankfurt schon in kürze die ersten Bäume fallen.

Gegen diese fahrlässige Vorgehensweise gehen wir nun juristisch vor!

Am 11.01.23 wurde ein Gegengutachten eingereicht, welches das Gutachten der Autobahn GmbH widerlegt. Mittels einer Eilklage fordern wir, die geplante Rodung gerichtlich zu stoppen, bevor im Fecher irreversible Fakten geschaffen werden!

Dafür brauchen wir eure Hilfe!

Mit der Klage kann der Fecher möglicherweise doch noch gerettet werden. Aber um die  entstehenden Kosten zu decken wird finanzielle Unterstützung benötigt. Über die folgenden Spendenkonten könnt ihr die Klage aktiv unterstützen.

Gemeinsam können wir es schaffen! Fecher bleibt!

Spendenkonto "Spenden & Aktionen"

Konto: Spenden&Aktionen
IBAN: DE29 5139 0000 0092 8818 06
BIC: VBMHDE5F
Verwendungszweck: Antirep Anti-Autobahn

Spendenquittungen können nicht ausgestellt werden.
Falls mehr Spenden zusammen kommen als benötigt, werden sie für die laufende Antirepressionsarbeit verwendet.

Spendenkonto NaturFreunde

Konto: NaturFreunde Deutschlands e.V.
IBAN: DE32 6602 0500 0008 7070 00
Bank: Bank für Sozialwirtschaft
Verwendungszweck: Fechenheimer Wald Heldbock

Spendenquittungen können bei Bedarf ausgestellt werden.

Wichtig: Bitte bei allen Spenden den genannten Verwendungszweck angeben, da die Spende sonst nicht zugeordnet werden kann!

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