Söhli muss bleiben!

„Söhli“ ist ein ca. 3 Hektar großer Mischwald mit zahlreichen alten Eichen und Buchen am Ortsausgang der Stadt Munster südlich der Lüneburger Heide. Ein örtlicher Tiefbauunternehmer hat das Waldstück günstig erworben, um sein direkt an den Wald grenzendes Betriebsgelände erweitern und dort Bauschutt für Recycling und andere Materialien lagern zu können. Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung eines maßgeschneiderten Bebauungsplanes wurde bereits gefasst, obwohl sich über 1.000 Munsteraner Bürger*innen in einer Petition dagegen ausgesprochen haben.

Der Wald befindet sich im Kohlenbissener Grund in 29633 Munster

Die Baupläne sind unzulässig

Der Tiefbauunternehmer benötigt die Waldflächen vor allen Dingen, weil er auf seinem vorhandenen Betriebsgelände zahlreiche Auflagen des geltenden Bebauungsplanes missachtet hat. Diese selbstverschuldeten Probleme könnten durch die Erweiterung des Betriebsgeländes und Zerstörung des Waldes gelöst werden. 

Bauleitpläne dürfen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches jedoch nur aufgestellt werden, „sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist“ (§ 1, 3 BauGB). Das gilt auch für die Änderung eines bestehenden B-Plans. Die Änderung oder Aufstellung eines B-Plans nur mit dem Ziel, einem Betriebsinhaber aus einer selbstverschuldeten Misere zu helfen, ist bauplanungs-rechtlich unzulässig. Mit einer erfolgreichen Klage könnte der Wald gerettet und zudem ein wichtiger Präzedenzfall geschaffen werden.

Söhli muss bleiben!

Auch wenn es sich nur um eine relativ kleine Waldfläche handelt, darf  sie in Zeiten der Klimakatastrophe und des Artenschwundes keinesfalls den wirtschaftlichen Interessen eines Einzelnen geopfert werden! Für die Munster*innen steht daher fest: Söhli muss bleiben!

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