Noch bis zum 26. Juli 2021 können Einwendungen gegen den Bau der A44 eingereicht werden. Wenige Sätze als Brief oder Fax genügen.
Sehr viele Einwände gegen die A44 im Losse-Tal sind ein klares Zeichen an die Politik! Nur mit einem klaren Signal können wir gemeinsam für die Natur und für das Klima gewinnen.
Alle die sich betroffen fühlen können (und sollten) einen Einwand schreiben. Jedes Familienmitglied kann eine eigene Einwendung schreiben. Jede einzelne Einwendung zählt. Es ist zulässig, dass eine Person mehrere Einwendungen macht, z.B. einmal als Privatperson und dann zusätzlich bei der Sammeleinwendung einer Initiative.
Einziges erforderliches Kriterium ist, dass eine persönliche Betroffenheit dargestellt werden muss. Persönlich betroffen kann man durch sehr unterschiedliche Aspekte sein: Von der Zerstörung eines Waldgebietes mit seinen wichtigen Funktionen in Zeiten des Klimawandels über die Einschränkung von Fußwegverbindungen bis hin zur Lärmbelastung.
Wer eine Einwendung schreibt, kann am behördlichen Erörterungstermin teilnehmen und das Anliegen dort vertreten. Wer allerdings keine Einwendung gemacht hat, kann nicht gerichtlich gegen die Autobahn vorgehen. Aus der Abgabe von Einwendungen resultieren keine Kosten und keine Klagepflicht.