#MoniBleibt! Gericht verbietet RĂ€umung des Protestcamps gegen die A14

Das Magdeburger Verwaltungsgericht hat nun bestĂ€tigt, dass das Protestcamp gegen den Bau der A14 dem Schutz der Versammlungsfreiheit unterliegt und nicht gerĂ€umt werden darf. Ein großer Erfolg! Denn damit sind die BaumhĂ€user im Moni erst mal sicher und der Protest fĂŒr Klimagerechtigkeit und den Erhalt unserer Lebensgrundlagen wurde zumindest teilweise legitimiert!

„Entgegen der Ansicht des Antragsgegners unterfĂ€llt das „Protestcamp“, dessen weiteren Ausbau und Nutzung er untersagt und dessen Beseitigung er verlangt, dem Schutz der Versammlungsfreiheit gemĂ€ĂŸ Art. 8 Abs. 1 GG.“

Auszug aus der UrteilsbegrĂŒndung

Der Landkreis hat nun zwei Wochen Zeit, beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen.

Den vollstĂ€ndigen Bericht und die wichtigsten AuszĂŒge aus dem Urteil findet Ihr unter https://keinea14.de/?p=705.

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