
#MoniBleibt! Gericht verbietet Räumung des Protestcamps gegen die A14
Das Magdeburger Verwaltungsgericht hat nun bestätigt, dass das Protestcamp gegen den Bau der A14 dem Schutz der Versammlungsfreiheit unterliegt und nicht geräumt werden darf. Ein groĂer Erfolg! Denn damit sind die Baumhäuser im Moni erst mal sicher und der Protest fĂźr Klimagerechtigkeit und den Erhalt unserer Lebensgrundlagen wurde zumindest teilweise legitimiert!
âEntgegen der Ansicht des Antragsgegners unterfällt das âProtestcampâ, dessen weiteren Ausbau und Nutzung er untersagt und dessen Beseitigung er verlangt, dem Schutz der Versammlungsfreiheit gemäà Art. 8 Abs. 1 GG.â
Auszug aus der UrteilsbegrĂźndung
Der Landkreis hat nun zwei Wochen Zeit, beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen.
Den vollständigen Bericht und die wichtigsten Auszßge aus dem Urteil findet Ihr unter https://keinea14.de/?p=705.