#MoniBleibt! Gericht verbietet Räumung des Protestcamps gegen die A14

#MoniBleibt! Gericht verbietet Räumung des Protestcamps gegen die A14

Das Magdeburger Verwaltungsgericht hat nun bestätigt, dass das Protestcamp gegen den Bau der A14 dem Schutz der Versammlungsfreiheit unterliegt und nicht geräumt werden darf. Ein großer Erfolg! Denn damit sind die Baumhäuser im Moni erst mal sicher und der Protest für Klimagerechtigkeit und den Erhalt unserer Lebensgrundlagen wurde zumindest teilweise legitimiert!

„Entgegen der Ansicht des Antragsgegners unterfällt das „Protestcamp“, dessen weiteren Ausbau und Nutzung er untersagt und dessen Beseitigung er verlangt, dem Schutz der Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 Abs. 1 GG.“

Auszug aus der UrteilsbegrĂźndung

Der Landkreis hat nun zwei Wochen Zeit, beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen.

Den vollständigen Bericht und die wichtigsten Auszßge aus dem Urteil findet Ihr unter https://keinea14.de/?p=705.

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