Veraltete A 14-Planung wird von der Realität eingeholt / Naturfreunde Sachsen-Anhalt e.V. reicht Klagebegründung ein
Die NaturFreunde Sachsen-Anhalt e. V. haben am 25.05.2021 die Klagebegründung ihrer Klage gegen die A 14 eingereicht. Der Natur- und Umweltverband klagt vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den A 14-Abschnitt VKE 2.2 Osterburg – Seehausen.
„Die handwerklichen Fehler des Vorhabenträgers DEGES“, so Oliver Wendenkampf, Landesvorsitzender der NaturFreunde LSA, „blockieren den Weiterbau der A 14. Der Planfeststellungsbeschluss leidet unter offenkundigen und grundlegenden Defiziten, die unausweichlich zu einer Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses führen müssen“.
So beruhen die naturschutzfachlichen Untersuchungen auf Daten, die veraltet sind – zum Teil über 10 Jahre alt – und daher keine Relevanz mehr haben. Die Daten sind so alt, dass sie die aktuellen Vorkommen geschützter Arten nicht mehr darstellen können. Der gesetzlich erforderliche Nachweis, dass der A 14-Bau zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen in den FFH-Gebieten und beim Artenschutz führt, ist nicht erbracht.
Der Planfeststellungsbeschluss leidet unter offenkundigen und grundlegenden Defiziten.
Oliver Wendenkampf, Landesvorsitzender der NaturFreunde LSA
Die Planfeststellung verstößt damit gegen artenschutzrechtliche Verbote und gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Bei der Prüfung der wasserrechtlichen Belange wurde der Erkenntnisfortschritt der letzten Jahre ignoriert. Der in den Unterlagen dazu enthaltene Fachbeitrag zur EU-Wasserrahmenrichtlinie ist – wie andere Planunterlagen auch – veraltet, was zu folgenschweren inhaltlichen Fehlern führt. Davon ist auch das Trinkwassergewinnungsgebiet Seehausen betroffen.
Unberücksichtigt bleiben auch die neueren Verkehrsprognosen des Bundesverkehrs-ministeriums, wonach für die A 14 in diesem Abschnitt nur noch mit rund der Hälfte des ursprünglich angenommenen Verkehrsaufkommens zu rechnen ist.
Für die A 14 wird damit ein Verkehrsaufkommen prognostiziert, das die Bemessungsstärken für eine Autobahn deutlich unterschreitet und damit keinen Autobahnbau mehr rechtfertigt.
Trotz dieser Erkenntnisse zum drastisch gesunkenen Verkehrsaufkommen wurde nicht geprüft, ob unter diesen neuen Aspekten die bestehende B 189 die verkehrlichen und sonstigen Funktionen der A 14 erfüllen kann.
Der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der A 14 ist als verfassungsrechtlich verantwortungslos gegenüber den künftigen Generationen zutreffend bezeichnet.
Oliver Wendenkampf, Landesvorsitzender der NaturFreunde LSA
Diese Prüfung einer Trasse im Verlauf der bestehenden B 189 fordert auch das Landesamt für Umweltschutz, wie aus den Planfeststellungsunterlagen hervorgeht.
Auch Klimaschutz, Klimawandel und Klimaanpassung werden mit keinem Wort berücksichtigt, obwohl das Berücksichtigungsgebot des Klimaschutzgesetzes seit Ende 2019 gilt. Der A 14-Bau verstößt damit auch gegen Grundgesetz und Klimaschutzgesetz.
„Die Planfeststellungsbehörde hat es versäumt, die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen nach Art. 20 a Grundgesetz zu prüfen. Der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der A 14 ist daher als verfassungsrechtlich verantwortungslos gegenüber den künftigen Generationen zutreffend bezeichnet“, so Wendenkampf weiter.
Abschließend bedankt sich Oliver Wendenkampf bei den zahlreichen privaten Spender:innen, die ihr privates Vermögen einsetzen um sich an der Klage der Naturfreunde zu beteiligen.
Ansprechpartner
Oliver Wendenkampf | 0151 65232077 | sachsen-anhalt@naturfreunde.de
Mehr zu KeineA14 unter: Keine A14: Widerstand in der Altmark
Spendenkonto zum Klageverfahren
NaturFreunde Sachsen-Anhalt e. V.
IBAN: DE44 8106 3238 0008 0354 58
BIC: GENODEF1BRG
Verwendungszweck: keine A14