Keine A14: Erste Verkehrs-Klage zum Klimaschutzgesetz

Verhandlung vor Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 26.04.2022 | Klimaschutz- und Umweltschutz auf dem Prüfstand im Fernstraßenbau | Mahnwache vor dem Gericht

Altmark | Leipzig, 23.04.2022: Ob die A 14 weitergebaut werden kann oder ob doch die Vernunft, ein generationsübergreifendes Denken sowie die Themen Klima-, Arten- und Wasserschutz siegen – das entscheidet sich kommenden Dienstag in Leipzig. Dort tagt ab 09:00 Uhr das Bundesverwaltungsgericht über die am 25.05.2021 von den NaturFreunden Sachsen-Anhalt eingebrachte Klage zum A 14-Verkehrsabschnitt 2.2 (Osterburg-Seehausen).

Das Besondere an der Verhandlung: es ist die erste Autobahn-Klage, die sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutz vor fast genau einem Jahr bezieht. Am 29.04.2021 hatte das höchste Verfassungsgericht der Bundesrepublik entscheiden, dass das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung dringend aktualisiert werden muss, es in Teilen verfassungswidrig ist und in Deutschland insgesamt sehr viel mehr für den Schutz des Klimas getan werden muss.

Das Gericht wird eine zukunftsweisende Entscheidung fällen – so oder so. Entweder bleibt es beim „Weiter-so-gegen-die-Wand“ oder auch in der Bundesrepublik wird langsam umgedacht und nochmal genau überlegt, ob wir es uns als Gesellschaft weiterhin leisten können einen so massiven Autobahnbau voranzutreiben. Alternativen sind allemal vorhanden – im Falle der A 14 der strategische dreispurige Ausbau der parallellaufenden B 189.

Die Kritikpunkte am A 14-Projekt sind sehr umfangreich und über viele Jahre diskutiert worden, sie liegen offen zutage: Fehlender verkehrlicher Bedarf, zweifelhafte Prognose im Bundesverkehrswegeplans (vor 10 Tagen auch durch den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages bestätigt), massive Verletzung des Klima-, Arten- und Wasserschutzrechtes.

„Autobahnen sind ein veraltetes Versprechen für Wohlstand und Weltanbindung. Wir Naturfreunde fordern, zusammen mit dem Verkehrsbündnis Elbe-Altmark, der Aktionsgruppe KeineA14 und Wald statt Asphalt, ein sofortiges Moratorium für alle Baustellen der A14. Der Bundesverkehrswegeplan muss überarbeitet werden. Wir wollen weg vom motorisierten Individualverkehr und hin zum gut ausgebauten, flächendeckenden öffentlichen Personennah- und Fernverkehr sowie zu nachhaltigen Fahrrad- und Fußinfrastrukturen“, sagt Oliver Wendenkampf von den Naturfreunden Sachsen-Anhalt.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes wird auch über die Rodung des Seehäuser Forstes, eines bedeutenden Naherholungsgebietes von über 1.000 ha, sowie über das FFH Gebiet der Biese entscheiden. Für den Klimaschutz und den Erhalt der Waldgebiete positioniert sich im Seehäuser Forst seit einem Jahr auch das Protestcamp „Moni“.

„Das Bündnis Verkehrswende Elbe-Altmark und die Aktionsgruppe KeineA14 bedauern, dass es dem BUND Sachsen-Anhalt bei seinem A 14-Klageverfahren 2019 nicht gelang eine positive Nachricht für den Umwelt- und Klimaschutz zu generieren. Dem Kompromissvorschlag der Landesregierung wurde zu schnell zugestimmt, was an der Fördermittelabhängigkeit des BUND lag. Es galt wohl die Devise: Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe“, so Mario Peine von KeineA14.

Mahnwache vor dem Gericht in Leipzig

Am Tag der Verhandlung wird am 26.04.2022 ab 08:00 Uhr eine Mahnwache auf dem Vorplatz des Bundesverwaltungsgerichts stattfinden. Dazu sind alle an Umweltschutz und Verkehrswende interessierten Menschen herzlich eingeladen. Getragen und unterstützt wird die Aktion von einem breiten Bündnis aus NaturFreunde Sachsen-Anhalt, Wald statt Asphalt, Verkehrswende Bündnis Elbe-Altmark, Aktionsgruppe KeineA14 sowie Fridays for Future Leipzig. Mit Redebeiträgen soll auf die Missstände und die dringend nötigen Reformen in der Klimapolitik und im Verkehrssektor aufmerksam gemacht werden.

Weitere Infos

Weitere Infos zum Protest gegen die A14 findet ihr auf unserer Protestseite Keine A14: Wiederstand in der Altmark sowie unter www.verkehrswende-elbe-altmark.de

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